Streikrecht zwischen Durchsetzung und Verantwortung

NaGeB e.V. mahnt Augenmaß bei Arbeitskämpfen in kritischen Infrastrukturen an

Bremen, 06.02.2026 – Das Streikrecht ist ein Grundpfeiler der Tarifautonomie und der sozialen Marktwirtschaft. Gleichzeitig haben sich Reichweite und Auswirkungen von Arbeitskämpfen erheblich verändert. Der NaGeB e.V. ruft zu einer sachlichen, gesellschaftlichen Debatte darüber auf, wie berechtigte Interessenvertretung, Verhältnismäßigkeit und Verantwortung gegenüber Sicherheit und Versorgung miteinander in Einklang gebracht werden können.

Streikrecht als unverzichtbares Instrument der Sozialpartnerschaft

Das Streikrecht ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Tarifautonomie und Ausdruck gelebter Sozialpartnerschaft. Es ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Interessen wirksam zu vertreten, und ist fest im Selbstverständnis der sozialen Marktwirtschaft verankert. An dieser grundsätzlichen Bedeutung besteht kein Zweifel. Gleichzeitig finden Arbeitskämpfe heute in einem Umfeld statt, in dem ihre Auswirkungen eine neue Dimension erreicht haben. Globalisierte Lieferketten, verdichtete Verkehrsströme und sensible Versorgungsstrukturen führen dazu, dass Streiks längst nicht mehr nur die Tarifparteien betreffen. Ihre Folgen sind zunehmend im Alltag unbeteiligter Dritter spürbar.

Sicherheitsrisiken entstehen in sensiblen Bereichen

Besonders deutlich zeigt sich dies bei Arbeitskampfmaßnahmen in sicherheitsrelevanten Bereichen. Streiks im Räum- und Entsorgungswesen können unmittelbar Risiken für Leib und Leben nach sich ziehen. Nicht geräumte Straßen, liegengebliebene Fahrzeuge oder eingeschränkte Einsatzmöglichkeiten erhöhen die Gefährdung für Verkehrsteilnehmer ebenso wie für Einsatzkräfte von Rettungsdiensten und Polizei, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen. Auch Blockaden von Hauptverkehrsadern oder logistischen Knotenpunkten haben weitreichende Folgen. Insbesondere bei widrigen Witterungsverhältnissen entstehen erhebliche Zusatzbelastungen für Berufskraftfahrer. Verlängerte Standzeiten, verpasste Anlieferfenster und die vollständige Ausschöpfung gesetzlicher Lenk- und Ruhezeiten machen Arbeitstage kaum noch planbar. Wenn Fahrerinnen und Fahrer erst Stunden später als vorgesehen nach Hause kommen, betrifft das nicht nur betriebliche Abläufe, sondern auch Familien, Partnerschaften und das private Leben.

Grenzen zwischen Durchsetzungskraft und Zwang

Vor diesem Hintergrund stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wann bleibt ein Streik ein legitimes Mittel der Interessenvertretung und ab welchem Punkt wird der ausgeübte Druck so umfassend, dass faktisch kein echter Entscheidungsspielraum mehr verbleibt. Dort, wo Arbeitskämpfe Sicherheit, Versorgung und das Leben unbeteiligter Menschen spürbar beeinträchtigen, verschwimmen die Grenzen zwischen notwendiger Durchsetzungskraft und gesellschaftlichem Zwang. „Ein starkes Streikrecht braucht Durchsetzungskraft, aber es braucht ebenso Verantwortung. Wenn Arbeitskämpfe beginnen, Sicherheit und Versorgung unbeteiligter Menschen spürbar zu gefährden, müssen wir als Gesellschaft darüber sprechen, wo Augenmaß notwendig ist“, sagt Mirko Oeltermann, Vorstandsvorsitzender NaGeB e.V.

NaGeB e.V. als Stimme für Verantwortung und Sachlichkeit

Der NaGeB e.V. versteht sich als Stimme derjenigen Branchen, die in besonderer Weise Verantwortung für Funktion, Sicherheit und Stabilität gesellschaftlicher Infrastrukturen tragen. Vor diesem Hintergrund stellt der Verband diese Fragen ausdrücklich nicht, um das Streikrecht infrage zu stellen, sondern um eine sachliche Debatte über Verhältnismäßigkeit, Verantwortung und differenzierte Lösungen anzustoßen. Ein starkes Streikrecht lebt von seiner gesellschaftlichen Akzeptanz. Diese setzt voraus, dass berechtigte Interessen mit Augenmaß durchgesetzt werden und die Auswirkungen auf Sicherheit, Versorgung und das Leben unbeteiligter Menschen mit bedacht werden. Darüber nachzudenken, hält der NaGeB e.V. für notwendig